Allgemeine Geschäftsbedingungen 
für Messen und Ausstellungen der DTHG Service GmbH

Für Besucher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den SHOWTECH 2023-Ticketkauf

§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Besuchern der SHOWTECH 2023 und der DTHG Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Eckart, Am Hof 28, D–50667 Köln, gmbh@dthg.de (im Folgenden “DTHG”) als Veranstalterin für die Veranstaltung “SHOWTECH 2023”.

§ 2 Anmeldung/Ticketkauf
(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an der SHOWTECH 2023 (dies umfasst Messe, Kongress, SHOWTECH Night und DTHG-Mitgliederversammlung) erfolgt online über den Ticketshop auf der Seite https://showtech.me.
(2) Nach dem erfolgreichen Ticketkauf bzw. der erfolgreichen Anmeldung erhalten Teilnehmer per E-Mail eine Bestellbestätigung. Mit dem Zugang der Bestellbestätigung kommt der Vertrag zwischen Teilnehmer und der DTHG zustande.

§ 3 Teilnahmekosten
(1) Die Teilnahmekosten wird auf der Ticketbuchungsseite angegeben. Der dort genannte Betrag umfasst eine analoge Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen der SHOWTECH 2023. Der genannte Betrag versteht sich, wie ausgewiesen, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und weiteren Gebühren.
(2) Die DTHG sendet den Teilnehmern über das Tickettool eine Rechnung über die Teilnahmekosten zu. Die Kosten sind, je nach Zahlart, unmittelbar oder innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Rechnung an die DTHG Service GmbH zu zahlen.

§ 4 Änderungen der Veranstaltung
(1) Die DTHG ist dazu berechtigt, die SHOWTECH 2023 zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten andere Redner einzusetzen oder das Programm der Veranstaltung kurzfristig zu ändern. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung der SHOWTECH 2023 gilt der Vertrag für die geänderte Zeitdauer als abgeschlossen, sofern der Teilnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung widerspricht; auf diese Rechtsfolge sind die Teilnehmer in der Mitteilung hinzuweisen. Eine Reduzierung des vereinbarten Preises erfolgt nicht.
(2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei einem Ausfall von Sprechern oder Mitgliedern des Organisationsstabs, kann die DTHG die SHOWTECH 2023 absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien; Teilnehmer erhalten bereits geleistete Teilnahmekosten zurück. Weitergehende Teilnehmer-Ansprüche sind ausgeschlossen
(3) Über Änderungen von Zeiten der SHOWTECH 2023 oder über wesentliche Änderungen im Ablauf der SHOWTECH 2023 sowie über eine Absage der Veranstaltung gemäß Abs. 1 informiert die DTHG die angemeldeten Teilnehmer schnellstmöglich über die ihr zur Verfügung stehenden Kanäle.

§ 5 Rücktritt/Stornierungen
Das Stornieren bzw. ein Rücktritt vom Ticketkauf ist gemäß § 312g Abs. 2, Nr. 9 BGB nicht möglich und daher ausgeschlossen.

§ 6 Haftung
(1) Die DTHG haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen
a) für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der SHOWTECH, ihrer gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
b) für Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz sowie
c) für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder im Fall einer Garantie
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die DTHG nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (s.g. „Kardinalpflicht“). Dabei handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Eine weitergehende Haftung der DTHG ist ausgeschlossen; dies gilt auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der DTHG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche der Teilnehmer beträgt ein Jahr, es sei denn sie beruhen auf einem vorsätzlichen Handeln der gesetzlichen Vertreter der DTHG, ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer Beschäftigten. Gleiches gilt für Direktansprüche gegenüber den vorgenannten Personen.

§ 7 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Die DTHG behält es sich vor, Mitschnitte der Veranstaltung, beispielsweise das Streamen/Bereitstellen der Inhalte zu/auf einer anderen Plattform zu untersagen.
(2) Zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zur eigenen Öffentlichkeitsarbeit kann die DTHG oder von ihr jeweils beauftragte bzw. sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse, Medien) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Tonaufnahmen erstellen, die die Teilnehmer der Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Tonaufnahmen können nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

§ 8 Datenschutz
Die DTHG verwendet die im Rahmen des Ticketkaufes erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung und – soweit hierzu gesondert eingewilligt wurde – für Marketing- und Werbezwecke. Eine Übermittlung an Dritte kann zu diesem Zwecke erforderlich werden. Weitere Hinweise dazu gibt es auch in unserer Datenschutzerklärung.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Für den Kauf von Tickets für terminlich festgelegte Veranstaltungen liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g Abs. 2, Nr. 9 BGB vor. Ein Widerrufsrecht ist für Bestellungen dieser Dienstleitungen daher ausgeschlossen. Jede erfolgte Bestellung von Tickets verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung ebendieser.

§ 10 Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Unsere E-Mail-Adresse lautet: gmbh@dthg.de.
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG:
Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmer haben keine Gültigkeit.
(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der DTHG Service Gmbh, Köln.


Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
4. Preise und Versandkosten
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
6. Zahlungsmodalitäten
7. Eigentumsvorbehalt
8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
9. Haftung
10. Speicherung des Vertragstextes
11. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen DTHG Service GmbH, Geschäftsführer Hubert Eckart, Am Hof 28, D–50667 Köln (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
2.2 Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [Tickets kaufen] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Bezahle] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
3.2. Über die Schaltfläche [Zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
3.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat. Die Annahme kann ferner durch eine seitens des Verkäufers an den Kunden gerichtete Zahlungsaufforderung und spätestens durch den Abschluss des Zahlungsvorgangs. Im Fall mehrerer Annahmevorgänge ist der früheste Annahmezeitpunkt maßgeblich. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Kunde wird nicht mehr an sein Angebot gebunden.
3.4 Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, beträgt die vorgenannte Frist zur Versendung, Übergabe oder Bestellbestätigung sieben statt zwei Tage.
3.5. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

4. Preise und Versandkosten
4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.
5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
5.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
5.4. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.
5.5 Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf die Käufer übergeht, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat; die angegebenen Lieferdaten und Fristen vorbehaltlich anderweitiger Zusagen und Vereinbarungen, keine Fixtermine sind.
5.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer sind auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von dem Verkäufer zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Kunde ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Kunden nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit dem Verkäufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.
6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.
Für Kunden die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor; Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese, sofern angemessen oder branchenüblich, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Kunde tritt auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Güter sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
8.1. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.
8.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.
8.3 Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die Ware unbeschadet gesetzlicher Rügeobliegenheiten unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Sachmängel gegenüber dem Lieferanten unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, schriftlich und nicht erkennbare Sachmängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, anzuzeigen. Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe sind keine Mängel.
8.4 Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Wahl zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung mangelhafter Ware durch den Verkäufer.
8.5 Sachmängel verjähren unbeschadet der Haftungsregelungen dieser AGB bei Kunden die Unternehmer sind, grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrenübergang, soweit nicht kraft Gesetzes, insbesondere bei Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers, zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung von Kunden die Unternehmer sind, ausgeschlossen.
8.6 Hat der Kunde, der Unternehmer ist, die mangelhafte Sache im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung und unbeschadet der übrigen Gewährleistungspflichten, im Rahmen der Nacherfüllung nicht verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Dementsprechend ist der Verkäufer auch nicht zum Ersatz von Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache im Rahmen eines Rückgriffs durch den Kunden im Rahmen der Lieferkette (d.h. zwischen dem Kunden und seinen Kunden) verpflichtet.

9. Haftung
9.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
9.2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

10. Speicherung des Vertragstextes
10.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
10.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.
10.3 Kunden die Unternehmer sind, können die Vertragsunterlagen per E-Mail, schriftlich oder Verweis auf eine Onlinequelle erhalten.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Ist der Käufer Unternehmer ist vorbehaltlich anderer Abreden oder zwingender gesetzlicher Vorschriften der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, während der Gerichtstand sich am Sitz des Verkäufers befindet, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Sitzland des Verkäufers keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht des Verkäufers einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.
11.2 Im Fall von Unternehmern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
11.3. Vertragssprache ist deutsch.
11.4. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht dazu bereit und nicht dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Für Aussteller

Allgemeine Vorschriften
1. Anmeldung
2. Gemeinschaftsaussteller
3. Vertragsschluss
4. Standzuteilung
5. Ausstellungsgüter
6. Zahlungsbedingungen
7. Haftung, Versicherung
8. Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers, Rücktritt der DTHG
9. Höhere Gewalt
10. Arbeits- und Ausstellerausweise
11. Bild- und Tonaufnahmen
12. Werbung
13. Behördliche Genehmigungen, gesetzliche Bestimmungen, Technische Richtlinien
14. Ordnungsbestimmungen

Standbau
15. Allgemeine Vorschriften, Termine
16. Standgestaltung

Sonstige Dienstleistungen
17. Aussteller-Service-Unterlagen
18. Allgemeine Aufsicht, Reinigung
19. Technische Installationen
20. Fotografieren
21. Gastronomische Versorgung
22. Datenschutz

23. Schlussbestimmungen

1. Anmeldung

1.1 Standanmeldung
Die Anmeldung zu einer Messe oder Ausstellung (Veranstaltung) erfolgt über das Onlineformular. Das Formular ist sorgsam auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Anmeldung ist ein unwiderrufliches Vertragsangebot an die DTHG Service GmbH (im folgenden auch “DTHG”), an das der Aussteller bis zum Beginn der Veranstaltung gebunden ist.

1.2 Vertragsinhalt
Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind:
das Anmeldeformular,
die besonderen Teilnahmebedingungen,
die in den Aussteller-Service-Unterlagen enthaltenen Regelungen,
die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Falle der Nichtübereinstimmung gelten die Regelungen in der oben bezeichneten Reihenfolge.

1.3 Einbeziehung der Vertragsbedingungen
Mit der Unterzeichnung der Standanmeldung erkennt der Aussteller die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen sowie die in den Aussteller-Service-Unterlagen enthaltenen Regelungen als verbindlich an. Er hat dafür einzustehen, dass auch die von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen den gesamten Vertrag erhalten.

2. Gemeinschaftsaussteller

Wollen mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand mieten, so haben sie in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten Ausstellungsvertreter zu benennen, mit dem allein die DTHG verhandelt. Die Preise für Mitaussteller sind den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Der Bevollmächtigte haftet für ein Verschulden seiner Vollmachtgeber wie für eigenes Verschulden. Die beteiligten Aussteller haften der DTHG als Gesamtschuldner.

3. Vertragsschluss

3.1 Auftragsbestätigung
Über die Annahme des Angebotes entscheidet die DTHG durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Ausstellers und der angemeldeten Ausstellungsgüter).

3.2 Beschränkung der Aussteller und Ausstellungsgüter
Die DTHG kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen sowie die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschränken, falls dies für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist. Entsprechendes gilt für die Ausstellungsgüter.

3.3 Abweichung von der Anmeldung
Nimmt die DTHG die Anmeldung der Ausstellungsfläche oder der Ausstellungsgüter unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen an, ist sie an das abgeänderte Angebot 2 Wochen gebunden.

4. Standzuteilung

4.1 Grundsatz
Die DTHG teilt den Stand unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Standwünsche werden nach Möglichkeit beachtet.

4.2 Änderung angrenzender Stände
Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage der übrigen Stände gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung verändert hat. Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

4.3 Austausch, Überlassung an Dritte
Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende Vereinbarung mit der DTHG nicht gestattet.

5. Ausstellungsgüter

5.1 Entfernung, Austausch
Es können nur die vereinbarten Ausstellungsgüter ausgestellt werden; sie dürfen nur nach Vereinbarung mit der DTHG von ihrem Platz entfernt werden. Ein Austausch kann nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der DTHG eine Stunde vor Beginn und eine Stunde nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten erfolgen.

5.2 Ausschluss
Die DTHG kann verlangen, dass Ausstellungsgüter entfernt werden, die in dem Standmietenvertrag nicht enthalten waren oder sich als belästigend oder gefährlich erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt die DTHG die Ausstellungsgüter mit gerichtlicher Hilfe auf Kosten des Ausstellers.

5.3 Direktverkauf
Der Direktverkauf ist nicht gestattet, sofern er nicht ausdrücklich zugelassen wird. Letzterenfalls sind die Ausstellungsgüter mit deutlich lesbaren Preisschildern zu versehen. Der Aussteller hat insbesondere die gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen zu beschaffen und einzuhalten. Einzelheiten enthalten die Aussteller- Service-Unterlagen.

5.4 Gewerblicher Rechtsschutz
Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Ausstellungsgütern hat der Aussteller sicherzustellen. Ein sechsmonatiger Schutz für Muster (Gebrauchs- und Geschmacksmuster) und Warenzeichen von Beginn einer Ausstellung an tritt nur ein, wenn der Bundesminister für Justiz für eine bestimmte Ausstellung eine entsprechende Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Fälligkeit
Die Standmiete laut Auftragsbestätigung ist bis zu den in den besonderen Teilnahmebedingungen angegebenen Terminen unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten der DTHG zu zahlen. Die Beträge werden mit der Rechnungsstellung fällig. Die Schlussrechnung erfolgt nach Ablauf der Veranstaltung.

6.2 Abtretung, Aufrechnung
Die Abtretung von Forderungen gegen die DTHG ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

6.3 Beanstandungen
Beanstandungen der Rechnungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung schriftlich gegenüber der DTHG erfolgen.

6.4 Vermieterpfandrecht
Zur Sicherung ihrer Forderungen behält sich die DTHG vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung freihändig zu verkaufen. Für Schäden an dem Pfandgut haftet die DTHG nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Haftung, Versicherung

7.1 Die DTHG haftet in voller Höhe für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der DTHG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurden.

7.2 Die DTHG haftet dem Grunde nach für Schäden, die einfache Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung ist der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss.

7.3 Die DTHG haftet dem Grunde nach bei jeder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist soweit nicht ein Fall von Ziffer 7.1 vorliegt – die Haftung der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss.

7.4 Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten nicht bei einer Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie einer Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.5 Die verschuldensunabhängige Haftung der DTHG für anfängliche Mängel der Mietsache (Garantiehaftung) ist ausgeschlossen.

7.6 Der Aussteller haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung wird empfohlen. Einzelheiten enthalten die Aussteller-Service Unterlagen.

8. Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers, Rücktritt der DTHG

8.1 Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers
Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Aussteller seine Teilnahme absagt oder ohne eine solche Absage an der Veranstaltung nicht teilnimmt. Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab und gelingt eine anderweitige Vermietung des Standes, behält die DTHG gegen den Erstmieter einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe von 25% der in Rechnung gestellten Standmiete. Die volle Standmiete ist dann zu entrichten, wenn die DTHG die vereinbarte Standfläche weitervermietet, die Gesamtvermietfläche sich jedoch durch die Absage/Nichtteilnahme vermindert. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der DTHG diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.

8.2 Rücktritt der DTHG
Die DTHG ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt; der Stand nicht rechtzeitig, d.h. bis spätestens 24 Stunden vor der offiziellen Eröffnung erkennbar belegt ist; der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt; die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung in der Person des angemeldeten Ausstellers nicht mehr vorliegen oder der DTHG nachträglich Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätte. Dies gilt insbesondere für den Fall der Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens sowie den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Ausstellers. Der Aussteller hat die DTHG über den Eintritt dieser Ereignisse unverzüglich zu unterrichten. Die DTHG kann in den oben genannten Fällen Ersatzansprüche geltend machen. Ziffer 8.1 findet entsprechende Anwendung.

9. Höhere Gewalt

9.1 Ausfall der Veranstaltung
Kann die DTHG aufgrund eines Umstandes, den weder sie noch der Aussteller zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt der Anspruch auf die Standmiete. Die DTHG kann jedoch dem Aussteller bei ihr in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung stellen, wenn nicht der Aussteller nachweist, dass das Ergebnis der Arbeiten für ihn nicht von Interesse ist.

9.2 Nachholen der Veranstaltung
Sollte die DTHG in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat sie die Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Aussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Zeitpunkt abzusagen. In diesem Falle entfällt der Anspruch auf die Standmiete.

9.3 Begonnene Veranstaltung
Muss die DTHG aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete.

10. Arbeits- und Ausstellerausweise

10.1 Arbeitsausweise
Der Aussteller erhält unentgeltlich für sich und die während des Auf- und Abbaus eingesetzten Hilfskräfte Arbeitsausweise. Diese gelten nur während der Auf- und Abbauzeit und berechtigen nicht zum Betreten des Ausstellungsgeländes während der Veranstaltung.

10.2 Ausstellerausweise
Für die Dauer der Ausstellung oder Messe erhalten die Aussteller für sich und die von ihnen beschäftigten Personen eine begrenzte Anzahl von Ausstellerausweisen, die zum freien Eintritt berechtigen. Näheres regeln die Teilnahmebedingungen.

10.3 Gemeinsame Vorschriften
Die Ausweise sind auf den Namen ausgestellt oder vom Inhaber vollständig und richtig auszufüllen. Sie sind nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis. Bei Missbrauch wird der Ausweis ersatzlos eingezogen. Für den Fall einer Gemeinschaftsausstellung erhält nur der bevollmächtigte Aussteller die erforderlichen Ausweise. Zusätzlich benötigte Ausweise sind gegen Berechnung erhältlich.

11. Bild- und Tonaufnahmen

Die DTHG ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung der DTHG anfertigen.

12. Werbung

12.1 Umfang
Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt.

12.2 Genehmigungserfordernis
Lautsprecherwerbung, Diapositiv- oder Filmvorführungen sowie Showeinlagen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der DTHG. Das Gleiche gilt für die Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen, durch die auf optische und akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll. Politische Werbung ist grundsätzlich unzulässig.

13. Behördliche Genehmigungen, gesetzliche Bestimmungen, Technische Richtlinien

Behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Er ist dafür verantwortlich, dass die GEMA-Bestimmungen sowie die gewerberechtlichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere auch das „Gesetz über technische Arbeitsmittel“ (Gerätesicherheitsgesetz). Er hat ferner die „Technischen Richtlinien“ der Aussteller-Service- Unterlagen zu beachten, die insbesondere Vorschriften über den Standbau und die Standgestaltung sowie umfangreiche Sicherheitsvorschriften enthalten.

14. Ordnungsbestimmungen

14.1 Hausrecht
Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht der Station Berlin. Den Anordnungen der bei ihr Beschäftigten, die sich durch einen Dienstausweis legitimieren, ist Folge zu leisten.

14.2 Parkplätze
Parkplatzwünsche der Aussteller auf dem Ausstellungsgelände werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.

14.3 Zufahrt zum Ausstellungsgelände
Während der Veranstaltung haben Fahrzeuge, die nicht über eine Genehmigung verfügen, keine Einfahrtsberechtigung in das Innengelände. Die Anlieferung von Waren und Ähnlichem ist in den Teilnahmebedingungen geregelt.

14.4 Verlassen des Geländes
Innerhalb einer Stunde nach Ablauf der täglichen Öffnungszeit für Besucher haben Aussteller und Begleitpersonal die Hallen zu verlassen und das Gelände von Fahrzeugen zu räumen. Wollen Personen die Ausstellung mit Paketen verlassen, ist die Berechtigung hierfür bei der Ausgangskontrolle nachzuweisen.

14.5 Sonstiges
Tiere dürfen grundsätzlich nicht auf das Ausstellungsgelände mitgebracht werden. Wasser, das zur Behandlung von Lebensmitteln und zur Reinigung von Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in unmittelbare Berührung kommen, benötigt wird, darf nur hygienischen Wasserzapfstellen entnommen werden. Die Entnahme dieses Wassers aus Toilettenräumen ist verboten.

14.6 Umweltschutz
Der Aussteller ist verpflichtet, sich umweltgerecht zu verhalten. Er hat hierbei auch die den Aussteller-Service-Unterlagen beigefügten Umweltrichtlinien der Station Berlin zu beachten.

15. Allgemeine Vorschriften, Termine

15.1 Termine
Die Auf- und Abbauzeiten werden durch die besonderen Teilnahmebedingungen festgelegt.

15.2 Aufbau, Ausstellerservice
Für die Planung, den Aufbau und die Ausgestaltung von System- sowie Individualständen enthalten die Aussteller-Service-Unterlagen den Kontakt zu möglichen Dienstleistern.

15.3 Abbau
Räumungsschein: Nach Schluss der Ausstellung oder Messe ist das Vorweisen eines Räumungsscheines Voraussetzung für den Abtransport von Ausstellungsgut. Er wird nur erteilt und dem Standinhaber zugestellt, wenn die Standmietenrechnung voll beglichen ist.
Abbauzeit: Die Stände dürfen erst nach Schluss der Veranstaltung geräumt werden (siehe Teilnahmebedingungen). Die Dauer der Abbauzeit (Abbauende) ist unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf der Abbauzeit ist die DTHG berechtigt, den Abbau sowie den Abtransport und die Einlagerung von Ausstellungsgütern auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Eine Haftung für Verluste oder Beschädigungen des Ausstellungsgutes wird von der DTHG nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen. Für die entstandenen Kosten steht ihr ein Pfandrecht zu (Ziffer 6.4).

16. Standgestaltung

16.1 Genehmigungsvermerk
Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden, ist es bei ebenerdigen, eingeschossigen Standbauten ohne Überdachung in den Messehallen nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Alle anderen Standbauten, mobile Stände, Sonderbauten und Konstruktionen sind genehmigungspflichtig. Aufbaupläne (Grundriss und Ansicht) sind in doppelter Ausführung bei der DTHG zur Genehmigung einzureichen. Einzelheiten enthalten die Aussteller-Service-Unterlagen.

16.2 Erscheinungsbild
Der Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der Ausstellung angepasst sein. Die DTHG behält sich vor, den Aufbau unpassend oder unzureichend ausgestalteter Stände zu untersagen.

16.3 Ausstattung während der Öffnungszeiten
Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe oder Ausstellung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein.

16.4 Vertragsstrafe
Verstößt der Aussteller schuldhaft gegen die oben genannten Vorschriften (Ziffer 16.2,3), kann die DTHG nach erfolgloser Abmahnung eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro je Tag geltend machen.

17. Aussteller-Service-Unterlagen

Die Aussteller-Service-Unterlagen, die über alles Wissenswerte hinsichtlich Technischer Richtlinien, des technischen Ausstattungsstandards, Installationen, Standbau, -gestaltung und -ausstattung sowie weitere Messedienste werden allen Ausstellern zur Verfügung gestellt.

18. Allgemeine Hallenbegehung, Bewachung, Reinigung

Die DTHG führt eine regelmäßige Begehung der Hallen durch, insbesondere aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes (z.B. Freihaltung von Notausgängen). Eine Bewachung des einzelnen Messestandes ist damit nicht verbunden. Für die Bewachung des einzelnen Messestandes ist ausschließlich der Aussteller zuständig und verantwortlich. Die DTHG weist darauf hin, dass auch außerhalb der Öffnungszeiten der Veranstaltung die Hallen zugänglich sein können, weil Veranstaltungen stattfinden (z.B. Ausstellerabende) oder Reinigungsdienste tätig sind. Zur Nachtzeit sind bewegliche Gegenstände unter Verschluß zu halten. Der Aussteller kann für die Standbewachung bei der DTHG einen Wachdienst beauftragen. Der Einsatz sonstiger Wachdienste bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der DTHG. Der Abschluss einer geeigneten Versicherung durch den Aussteller wird empfohlen.
Die DTHG sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und der Hallengänge. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Sie muss täglich vor Eröffnung der Veranstaltung beendet sein. Sofern kein ausstellereigenes Personal eingesetzt wird, ist die jeweilige Vertragsfirma der DTHG mit der Standreinigung und Bewachung zu beauftragen.
Der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer ist für die Entsorgung der von ihm verursachten Abfälle zuständig. Er hat die Regelungen der in den Aussteller- Service-Unterlagen enthaltenen Umweltrichtlinien zu beachten.

19. Technische Installationen

Die Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und Telefon sowie sonstigen Dienstleistungen in den Hallen erfolgt durch die von der DTHG zugelassenen Firmen. Näheres regeln die besonderen Teilnahmebedingungen.

20. Fotografieren

Mit der Anfertigung von Fotos, Film- oder Videoaufnahmen im Auftrag der Aussteller sollten während der täglichen Öffnungszeiten nur von der DTHG zugelassene und mit einem entsprechenden Ausweis versehene Fotografen oder Film- und Videoproduktionsgesellschaften beauftragt werden. Vor Beginn und nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten dürfen nur diese beauftragt werden. Andere Fotografen oder Produktionsgesellschaften haben keinen Zugang zum Messegelände.

21. Gastronomische Versorgung

Die gastronomische Versorgung hat grundsätzlich durch die von der DTHG beauftragten Dienstleister zu erfolgen.

22. Datenschutz

Wir erheben, nutzen und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für die Begründung, Durchführung und Abwicklung Ihres Vertragsverhältnisses mit der DTHG GmbH und zu Zwecken der Marktforschung. Um unsere vertraglichen Verpflichtungen erfüllen zu können, leiten wir Ihre Daten teilweise an Tochterunternehmen der DTHG und Partnerunternehmen weiter, die die personenbezogenen Daten in unserem Auftrag verarbeiten.
Sofern Sie uns Ihr Einverständnis erteilt haben, geben wir Ihre Daten an unsere Konzernunternehmen und offiziellen Partnerunternehmen auch zu dem Zweck weiter, dass diese Ihnen eigene Zusatzleistungen oder ähnliche Leistungen anbieten können, sowie an die offiziellen Auslandsvertretungen und Partnerunternehmen der DTHG GmbH im Ausland.
Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zu den definierten Zwecken genutzt. Uns erteilte Einwilligungserklärungen können Sie jederzeit gegenüber der DTHG GmbH widerrufen.

23. Schlussbestimmungen

23.1 Schriftform
Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages (Ziffer 1.2) sowie Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der DTHG schriftlich bestätigt wurden.

23.2 Deutsches Recht
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

23.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Köln. Ist der Beklagte Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat der Beklagte keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand nach Wahl des Klägers Berlin-Charlottenburg oder der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten.

23.4 Verjährung
Ansprüche des Ausstellers gegen die DTHG verjähren in 6 Monaten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

23.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.